• Supervision im Verständnis des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu

    Definition Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen.  Ziele Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz Förderung von Ressourcen Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen…

  • Shiatsu-Unterrichtende aus dem Ausland

    Anerkennung Shiatsu-Lehrer*in Ansuchende, die keine Schule leiten Shiatsu-Lehrer*innen (qualified teacher), die von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind und keine Schule leiten, müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllen. Sämtliche Bereiche des nationalen Qualifikationsprofils können angerechnet werden. Kann die/der vom nationalen Berufsverband anerkannte Unterrichtende eine kontinuierliche Lehrtätigkeit seit bereits zehn Jahren nachweisen, und ist das Ausbildungs-Curriculum mit den Ausbildungs-Kriterien des ÖDS vergleichbar, so kann durch einen formlosen Antrag mit einem beigelegten Werdegang zum „qualified teacher“ angesucht werden. Ansuchende, die eine Schule leiten Inhaltliche Schulleiter*innen (Ausbildungsleiter*innen entsprechend dem „qualified senior teacher“ des ÖDS), die eine Schule über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweislich geleitet haben und von einem nationalen Berufsverband anerkannt…

  • Qualitätsmarke ÖDS-Schule (Certified School)

    Kriterien und Richtlinien für Shiatsu-Schulen im Österreichischen Dachverband für Shiatsu (und damit für die Zuerkennung des Prädikats „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“) sind: Die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung und damit auch der Kriterien der Massage-Verordnung) . Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, auch nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte. Die Ausbildung muss durch eine*n vom ÖDS anerkannte*n Schulleiter*in (qualified senior teacher) geleitet werden. Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Qualitätsstandards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden[1]Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 angesetzt) von einer*m oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter*innen-Status und mindestens einem…

  • Qualitätsmarke Shiatsu-Schulleiter*in (Qualified Senior Teacher)

    Shiatsu-Schulleiter*innen (“qualified senior teacher”) ist es vorbehalten, Shiatsu-Ausbildungen anzubieten und die Verantwortung für die komplette Ausbildung (inhaltlich wie auch methodisch und in Hinblick auf eine Evaluierung der zukünftigen Shiatsu-Praktiker*in) zu tragen. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu sind für Shiatsu-Schulleiter*innen verpflichtend.   Schulleiter*innen-Ausbildung innerhalb, außerhalb oder nur teilweise in einer anerkannten Shiatsu-Schule Voraussetzung Shiatsu-Lehrer*in (qualified teacher) mit ÖDS-Diplom[1]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Ausübungsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Kriterien[2]Gemäß den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums vom 27. April 1999 (GZ.: 30.599/90-III/AI/99) und der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft … weiterlesen Mindestdauer mindestens 2 Jahre Shiatsu-Praxis 500 Stunden (250 davon dokumentiert[3]Z.B. sollen darin enthalten…

  • Qualitätsmarke Shiatsu-Lehrer*in (Qualified Teacher)

    Shiatsu-Lehrer*innen (“qualified teacher”) tragen die Verantwortung für Ausbildungskurse, Ausbildungsabschnitte u.ä.m. Shiatsu-Schulleiter*innen (“qualified senior teacher”) ist es vorbehalten, Shiatsu-Ausbildungen anzubieten und die Verantwortung für die komplette Ausbildung (inhaltlich wie auch methodisch und in Hinblick auf eine Evaluierung des*der zukünftigen Shiatsu-Praktiker*in) zu tragen. Die Erlangung des Status “qualified teacher” kann im Rahmen einer anerkannten Shiatsu-Schule oder aber außerhalb (bzw. teilweise außerhalb) einer solchen erfolgen. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu ist für Shiatsu-Lehrer*innen verpflichtend.   Lehrer*innen-Ausbildung an einer anerkannten Shiatsu-Schule Lehrer*innen-Ausbildung außerhalb oder nur teilweise in einer anerkannten Shiatsu-Schule Voraussetzung Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom[1]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom[2]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Ausübungsberechtigung gemäß den geltenden…

  • Qualitätsmarke Shiatsu-Trainer*in (Qualified Trainer)

    Die Qualitätsmarke “Shiatsu-Trainer*in” (“Qualified Trainer”) ist ein Gütesiegel des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, das zur Leitung von Shiatsu-Workshops und -Kursen qualifiziert. Allerdings haben “Shiatsu-Trainer*innen” keine Berechtigung zum Unterrichten einer berufsorientierten Shiatsu-Ausbildung im Sinne des ÖDS. Dafür gelten die entsprechenden Regelungen des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu zur Shiatsu-Lehrerausbildung. Mit dieser Qualitätsmarke garantiert der Dachverband, dass der/die “Shiatsu-Trainer*in” ein Mindestalter von 22 Jahren hat, eine vom Österreichischen Dachverband für Shiatsu anerkannte Shiatsu-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, innerhalb von wenigstens zwei Jahren nach Abschluss der Shiatsu-Ausbildung mindestens 500 Behandlungen (Shiatsu-Sitzungen) nachweislich durch Behandlungsprotokolle erbracht hat sowie mindestens 100 Stunden Unterrichtserfahrung nachweisen kann. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu…

  • Ausbildungs- und Qualitätskriterien im Überblick

    Die qualifizierte Shiatsu-Ausbildung gemäß den Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) umfasst: zum einen die Erfüllung der inhaltlichen Ausbildungskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS), die die Inhalte der Massage-Verordnung (28. Jänner 2003 und 6. Mai 2009) detaillierter ausführen und ergänzen; und die Qualifikation der Ausbildner*innen (Lehrer*innen) und der Ausbildungsinstitute (Shiatsu-Schulen), wie sie in den Richtlinien für die Shiatsu-Lehrer*nnen– und Shiatsu-Schulleiter*innen-Ausbildung (qualified teacher und qualified senior teacher) und den Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen im ÖDS (certified schools) festgehalten sind. Ausschließlich Shiatsu-Schulen (Ausbildungsinstitute), deren Ausbildung sowohl den inhaltlichen Ausbildungsrichtlinien wie auch den sonstigen qualitativen Kriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (qualifizierte LehrerInnen, Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen, Ethik des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu…) entspricht, erfüllen die…

  • Berufliche Grundlagen

    Erstmals offiziell erfasst wurde Shiatsu als Beruf in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1992, in dem Shiatsu (gemeinsam mit Tanzmeditation, Tai Chi, Qi Gong, Feldenkrais, Rolfing und Yoga) als freier Beruf eingestuft wird, der nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt. Am 15. Dezember 1998 wurde diese Einstufung revidiert und Shiatsu der gewerblichen Massage zugeordnet. Shiatsu konnte nunmehr mit Nachweis einer „Spezialausbildung in den Shiatsu-Techniken“ mit einem eingeschränkten Befähigungsnachweis ausgeübt werden (oder aber, wie es das Gewerberecht vorsieht, im Gewerbeumfang des „Vollgewerbes“). Am 28. Jänner 2003 schließlich wurde Shiatsu auf Initiative des ÖDS aus den Zugangsvoraussetzungen für das „Vollgewerbe“ Massage herausgenommen und in der Massage-Verordnung mit einem eigenständigen…