• Rechtliche Rahmenbedingungen zur Ausübung von komplementären und alternativen Behandlungsmethoden (CAM) in Österreich

    „Komplementäre Methoden“, so das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website zum Thema Komplementär- und Alternativmedizin (http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Medizin/Komplementaer_Alternativmedizin), „werden in den Medien sehr stark beworben und müssen auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessen der AnbieterInnen beurteilt werden. Gerade deshalb ist es enorm wichtig, Bürgerinnen und Bürgern eine objektive und neutrale Information zur Verfügung zu stellen.“ Da Informationen zu Komplementär- und Alternativmedizin wie auch sonstigen komplementären Behandlungsmethoden wesentliche Aspekte für die Gesundheitskompetenz („health literacy“) der Bevölkerung bedeuten, wird auf der oben angeführten Seite (und ihren Unterseiten) aufgezeigt, welche gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, aber auch welche Gewerbe mit Gesundheitsbezug Komplementärmedizin bzw. sonstige komplementäre Behandlungsmethoden anwenden. Erklärtes Ziel der Darstellung des Gesundheitsministeriums ist es, Konsument*innen…

  • Was bedeutet Missbrauch in der Behandlungssituation?

    Spricht man von Missbrauch in der Behandlungssituation, so kann man nach Margarete Scholze von der Beschwerdestelle des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie zwischen kognitivem Missbrauch, emotionalem Missbrauch und sexuellem Übergriff unterscheiden: Unter kognitivem Missbrauch versteht man jede Informationstätigkeit und Informationsverwertung, die nicht aus der Behandlung und ihren Zielen heraus begründbar ist. Emotionaler Missbrauch liegt vor, wenn die Behandlungssituation eine wichtige Quelle für die Behandler*in ist, um ihre Einsamkeitsgefühle, ihren Mangel an Intimität und ihren Bedarf an Anerkennung abzudecken. So stehen nicht das Wohl und die Entwicklung der Klient*in im Vordergrund, sondern das Wohl der Behandler*n. Als sexuellen Übergriff bezeichnet man jede Handlung, die absichtsvoll von der Behandler*in sexuell motiviert ist und in erster Linie der Bedürfnisbefriedigung der…

  • Worin unterscheiden sich Supervision und Mediation?

    Was ist Mediation, was ist Supervision? Wann empfiehlt es sich Mediation, wann Supervision in Anspruch zu nehmen? Die Zeitschrift “Perspektive Mediation” ist in ihrer Ausgabe 3/2006 (Yvonne Hofstetter Rogger) dieser Frage nachgegangen und hat dabei – auszugsweise – folgenden Vergleich angestellt: Mediation   Supervision Mediation ist die freiwillige Selbstregulierung von Konflikten mit Unterstützung eines allparteilichen Dritten ohne Entscheidungsgewalt.   Supervision ist eine Form der Beratung, die dazu stimuliert, das eigene Denken, Fühlen und Handeln in beruflichen Kontexten zu reflektieren sowie Selbstreflexion an sich zu lernen.   Ziel der Mediation ist die einvernehmliche Vereinbarung zwischen allen am Konflikt Beteiligten. Es geht um die sachliche, emotionale und motivationale Klärung und die selbstverantwortliche Regelung von…

  • Was ist unter Psychotherapie zu verstehen?

    „Psychotherapie ist ein Bereich professioneller Verfahren mit einem Spektrum von Intentionen das sich erstreckt von der Behandlung von Patienten, die an psychischem, psychosomatischem oder psychosozialem Distress oder Ungleichgewicht leiden, bis hin zur Verbesserung der Lebensqualität von Klienten, die besseren Kontakt mit sich selbst und mit anderen suchen. Es ist eine spezielle Form der interpersonalen Kommunikation zwischen Individuen – oder im Gruppenkontext – die sowohl verbale als auch nonverbale Methoden für Verstehen und Intervention nutzt. Psychotherapie nutzt spezifische Formen, Wissen und Fertigkeiten, die auf einem Verständnis psychologischer Gesundheit und Pathologie basieren. Psychotherapie zielt darauf ab, Haltungen und Verhalten in Bezug auf die problematischen Bereiche des persönlichen und sozialen Lebens zu verändern,…

  • Was ist Coaching und wer darf es anbieten?

    Coaching, so die Definition des Austrian Couching Counsel, ist ein interaktiver prozessorientierter Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist. Die individuelle Beratung von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich auf die Arbeitswelt bezogene, fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen bzw. Problemstellungen. Wer darf Coaching anbieten? Anlässlich eines gerichtlichen Vergleichs, den Peter Schütz (Geschäftsführer des Schütz & Co NLP Unternehmensberatung und des ÖTZ NLP) gegen einen NLP/Coaching-Ausbildner erwirkt hatte, wurden in der Juli/August-Ausgabe 2005 von “Training” Stellungnahmen veröffentlicht, wer Coaching ausüben und ausbilden darf.[1]Quelle: Training. Magazin für Bildung und Personalwesen. Ausgabe 5, Juli/August 2005 Peter Schütz führt aus, dass alle Lebens- und Sozialberater, alle klinischen Psychologen und Psychotherapeuten…

  • Rechtliche Details zur gewerblichen Ausübung von Ernährungsberatung

    Die Durchführung einer (gewerblichen) Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 (als Teilbereich) an die Lebens- und Sozialberatung gebunden. Die Ausübung des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ basiert auf der erfolgreichen Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder der erfolgreichen Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin (vgl. https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/Zugangsvoraussetzungen_Ernaehrungsberatung.html). Urteil des Obersten Gerichtshofs 21.12.2017 Dies Zuordnung bestätigte der Oberste Gerichtshof in einem Urteil vom 21. Dezember 2017 (Geschäftszahl: 4Ob222/17a).[1]https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171221_OGH0002_0040OB00222_17A0000_000 Im zugrundeliegenden Fall hatten die Vorinstanzen das Anbieten von Tätigkeiten wie „Training, Coaching, Schulung ua zu den Themen Abnehmen, Ernährung bei Unverträglichkeiten, Kinderernährung oder Ernährung im Alter“[2]Ebd. verboten, weil es sich dabei um Dienstleistungen handelt, die dem Gewerbe der Ernährungsberatung vorbehalten sind, und die Beklagte…

  • Die Ausübung von Coaching und Supervision

    Coaching und Supervision sind gesetzlich geregelt im Gewerbe im Bereich der Lebens- und Sozialberater gemäß der Gewerbeordnung (§ 119 GewO, http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/p-119-gewo.pdf) und im Gesundheitsbereich durch das Psychotherapiegesetz sowie das Psychologengesetz. Coaching ist, wie auch Supervision, gewerberechtlich betrachtet eine Subkategorie der Lebensberatung, wobei das „englische Wort Coaching am österreichischen Markt gerne zur Verschleierung einer beratenden Tätigkeit vorgeschoben“ wird, „um tatsächlich die Tätigkeit einer Lebensberatung nach §119 der Gewerbeordnung durchzuführen“ (zitiert aus der Fachgruppe Wien: https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/20160217-Positionsschreiben-OeVS.pdf). Der Tätigkeitskatalog der Lebens- und Sozialberatung ist unter http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/taetigkeitskatalog-lsb.pdf nachzulesen. LSB-Supervisor*innen sind auf einer eigenen WKO-Liste (http://www.lebensberater.at/Supervision) eingetragen und gesetzlich berechtigt Supervision anzubieten. Von dieser Eintragung nicht betroffen sind Supervisor*innen gemäß des Psychotherapie- oder Psychologengesetzes (siehe https://www.supervisorenliste.at/Rechtliches.htm). Fazit für Shiatsu-Praktiker*innen: Coaching und Supervision können…

  • Die Ausübung von Ernährungsberatung

    Die Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung ist dem Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ vorbehalten. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die erfolgreiche Ausbildung zum*r Diätolog*in. Und auch chinesische Ernährungsberatung ist reglementiert und darf nur mit einem entsprechenden Gewerbeschein nach entsprechender Ausbildung ausgeübt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für andere Formen der Ernährungsberatung wie „Ernährungsberatung nach den Fünf Elementen“, „Makrobiotische Ernährungsberatung“ u.a.m. Chinesische Ernährungsberatung „Chinesische Ernährungsberatung“ ist ein eingeschränktes Gewerbe der Lebens- und Sozialberater (§119 GewO 1994). Es besteht auch hier, wie in der gesamten Ernährungsberatung, keine Berechtigung zur Ausübung einer schulmedizinischen Diagnostik oder einer Heilbehandlung. Eine Liste der ErnährungsberaterInnen nach den Fünf Elementen (TCM)…