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Berufspolitische Überlegungen
Zu beachten ist, dass viele der hier veröffentlichten Beiträge nicht mehr “aktuell” sind. Ihre Veröffentlichung dient vor allem dem Ziel, einen Eindruck über die Entwicklung von und rund um Shiatsu zu dokumentieren.
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Ausnahme von der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht für Vereine: Einfache Losungsermittlung durch Kassensturz
Ausgenommen von der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht sind gemäß der Barumsatzverordnung bestimmte Umsätze von „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften“. Wer unter die Ausnahme fällt, darf über eine sogenannte einfache Losungsermittelung die Aufzeichnung der jeweiligen Tageslosung durch Kassensturz ermitteln. Diese muss durch Rückrechnung nachvollziehbar sein und entsprechend dokumentiert werden und hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages gesondert zu erfolgen. Für gemeinnützige Vereine, z.B. Sport- und Kulturvereine, die Veranstaltungen abhalten, ist das einfacher als die Einrichtung einer Registrierkasse und die Ausstellung von Einzelbelegen. Es ist allerdings genau zu prüfen, welche Vereinstätigkeiten tatsächlich unter diese Ausnahmebestimmung fallen. Für unentbehrliche Hilfsbetriebe abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften gilt die Ausnahme auf jeden Fall, für entbehrliche Hilfsbetriebe nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt…
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Unterstützungsleistungen der SVS für Gewerbetreibende in Notfällen
Unterstützung in Notfällen erhalten SVS-Versicherte durch Krankengeld, Unterstützungsleistung und Betriebshilfe (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816736&portal=svsportal). Krankengeld Eine längere Krankheit kann finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Dieses Risiko kann durch eine freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld reduziert werden. Der Beitrag beträgt 2,5 % der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, wobei der monatliche Mindestbeitrag EUR 30,77 beträgt. Für den Abschluss muss man unter 60 Jahre alt sein Weitere Informationen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816735&portal=svsportal Unterstützungsleistung Die Unterstützungsleistung ist eine Geldleistung, die Gewerbetreibenden bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zusteht, wenn nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind: selbständig erwerbstätig und in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert sind, regelmäßig keinen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, die Aufrechterhaltung des Betriebes von Ihrer persönlichen…
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Betriebshilfe bei Krankheit, Unfall und Mutterschutz
Um finanzielle Schwierigkeiten infolge von Krankheiten, Unfällen oder Schwangerschaften abzumildern, leistet die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zusammen mit den Wirtschaftskammern Betriebshilfe. Voraussetzungen Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (aufrechte Gewerbeberechtigung), eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen, jährliche Gesamteinkünfte unter € 19.666,92 (Wert für 2015; für den Fall der Mutterschaft ist keine Einkommensgrenze vorgesehen) und dass die Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist.[1]https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Betriebshilfe/Betriebshilfe.html Generell ist zu beachten, dass weder auf eine Sachleistung noch auf eine Geldleistung ein Rechtsanspruch besteht. Betriebshilfe als Sachleistung Die SVS gewährt in Kooperation mit den Wirtschaftskammern in allen Bundesländern Betriebshilfe als „Sachleistung“. Dies stellt eine freiwillige…
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Ratenzahlung und Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage der Sozialversicherung
Ratenzahlung Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die SVS die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Raten genehmigen. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind regelmäßig Zahlungen zu leisten (in der Regel monatlich). Informationen zu Zahlungsvereinbarungen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.864259&portal=svsportal Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gewerbetreibende können eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr beantragen und diese damit an das voraussichtliche Einkommen anpassen lassen. Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beiträge: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal; Link aktuell nicht mehr verfügbar
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Ergänzende Informationen zur Ausübung von Shiatsu (Beruf)
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Case Management der SVS für Existenz bedrohende Situationen
Seit 2007 gibt es in allen Bundesländern Case Manager der SVS, speziell ausgebildete Mitarbeiter, die sich um Versicherte in Existenz bedrohenden Situationen bzw. in besonders berücksichtigungswürdigen Lebenssituationen mit multiplem Versorgungs- und Hilfebedarf bemühen. Multipler Versorgungsbedarf ist dann gegeben, wenn sowohl gesundheitliche, medizinische als auch wirtschaftliche, berufliche und soziale Einschränkungen zusammentreffen (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816740&portal=svsportal).[1]Die SVS definiert den Bedarf, wenn Versicherte der SVS von einer Krankheit, einem Unfall, einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung betroffen sind, wodurch ein umfassender … weiterlesen Wenn beispielsweise eine*ein Versicherte*r schwer erkrankt oder er einen Unfall erleidet, bietet der*die Case Manager*in Hilfe und Unterstützung. Er*Sie übernimmt Beratungs- und Koordinierungsaufgaben und sorgt für einen optimalen Ablauf aller Schritte bis hin zur Wiedereingliederung…
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Achtung beim Aquirieren von Übungsmodellen auf öffentlichen Plattformen
Was ist bei der Suche nach Übungsmodellen (im Rahmen der Shiatsu-Ausbildung) auf öffentlichen Plattformen zu beachten? Prinzipiell gibt es kein Verbot auf öffentlichen Plattformen “Übungsmodelle” zu suchen: unter der Voraussetzung, dass dafür kein Honorar verlangt wird bzw. etwaige Kosten (wie z.B. Materialkosten) nur nach Absprache mit den Modellen aufgeteilt werden. Die Nicht-Empfehlung der Suche nach “Übungsmodellen” auf öffentlichen Plattformen der Landesinnung Oberösterreich (2017) bezieht sich auf eine Eintragung in der Gewerberechtsdatenbank, in der es um eine Fragestellung aus dem Bereich Nageldesign ging. Hierin wird ausgesagt, dass keine Erwerbsmäßigkeit vorliegt (und damit Rechtmäßigkeit der Suche nach “Übungsmodellen” auch über das Internet), wenn tatsächlich nur die Materialkosten verlangt werden. Ergänzend und einschränkend…
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Einwilligung in die Erfassung personenbezogener Daten. Vorlagen für die Shiatsu-Praxis
Die nachfolgend zur Verfügung gestellten Informationen und Vorlagen basieren auf Informationen der Wirtschaftskammer, insbesondere https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/leitfaden-dsgvo-fkm.html (Bundesinnung FKM), und haben ausschließlich informativen Charakter. Eine Haftung seitens des Innung oder des Websitebetreibers kann nicht übernommen werden, und sie entbinden keine Shiatsu-PraktikerIn davon, die DSGVO im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu ihrem/seinen Bedürfnissen und Zielsetzungen auszulegen und anzupassen. In der Shiatsu-Praxis werden zur Erstellung einer Kundenkartei, zur Erstellung von Rechnungen oder für die energetische Einschätzung (Diagnostik) und andere Zwecke personenbezogene, teilweise auch sensible Daten erhoben und verarbeitet. Zugrundeliegende Begriffe Unter Verarbeitung sind alle Vorgänge wie das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden (…) von personenbezogenen Daten zu verstehen – mit oder ohne Hilfe…
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Rechtliche Beurteilung der Verwendung des Wortes „Therapeut*in”
Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) BGBl 1992/460 haben die zur berufsmäßigen Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes – infolge ihrer Ausbildung an einer medizinisch-technischen Akademie – berechtigten Personen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut(in)” zu führen. Gemäß § 10 Abs 2 MTD-Gesetz ist unter anderem die Führung gesetzlich zugelassener oder „verwechslungsfähiger anderer Berufsbezeichnungen” durch hiezu nicht berechtigte Personen verboten. Das Wort „Therapeut(in)” allein, so eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 4Ob116/94) vom 08. November 1994 ist als Berufsbezeichnung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gesetzlich allerdings nicht geschützt. Mit der in Ausübung einer Tätigkeit in einem Sport-Institut geführten…