• Politische Arbeit für Shiatsu in der EU (Lobbying)

    Derzeit ist das Recht, Shiatsu auszuüben, abhängig von der Gesetzeslage im jeweiligen Land: von der freien Ausübung über verschiedene Toleranzstufen bis hin zu Verboten, wobei ausschließlich medizinisch ausgebildete Berufe es ausüben dürfen. Dasselbe gilt für fast alle CAM-Methoden, so dass es derzeit europaweit 28 verschiedene Regulierungen gibt, ohne jegliche Übereinstimmung hinsichtlich Berufsausbildung, Anerkennung und Regulierung. Das bringt vor allem drei Auswirkungen mit sich: Shiatsu und andere CAM-Methoden sind nur denjenigen zugänglich, die sich das finanziell leisten können, daher können Millionen von Bürgern diese nicht nützen. Tausende Praktiker*innen arbeiten rechtlich gesehen in einem „Graubereich“, können nicht frei aussprechen, was ihre Methode wirklich ist und kann, und sie können nicht öffentlich für…

  • Schweizer Modell der KomplementärTherapie

    Ausbildungs- und Prüfungsarchitektur KomplementärTherapie Den Beruf KomplementärTherapie gibt es in der Schweiz seit dem 9. September 2015. Der Titel „KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom” wird durch den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeut*innen erworben. Die Höhere Fachprüfung dient dazu, abschließend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.[1]Der vorliegende Beitrag ist aus 2016. Klientel und Behandlungsziele Die KomplementärTherapeut*n behandelt und unterstützt Menschen: bei somatischen und psychosomatischen Beschwerden; bei Befindlichkeitsstörungen und psychischem Leiden; bei medizinisch abgeklärten funktionellen Gesundheitsstörungen oder diffusen Beschwerden, die bisher keiner medizinischen Diagnose zugeordnet werden können; bei medizinisch abgeklärten Krankheiten und Behinderungen; nach Unfällen und medizinischen…

  • Vollständiger Bericht zur Rechtsstellung der nicht-konventionellen Medizinrichtungen (Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz. Berichterstatter: Herr P. Lannoye, 6. März 1997)

    Der vollständige Bericht zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen des Ausschlusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Berichterstatter: Herr P. Lannoye, 6 März 1997) ist auf https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-4-1997-0075_DE.docx veröffentlicht: Inhalt Entschließungsantrag Begründung Anlage I: B4-0024/94 Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte In der Sitzung vom 27. Oktober 1994 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß er den Entschließungsantrag gemäß Artikel 45 der Geschäftsordnung von Herrn Pimenta und anderen zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuß sowie and den Ausschuß für Recht und Bürgerrechte und an den Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten als mitberatende Ausschüsse überwiesen hat. Der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit…

  • Lannoye-Report. Die wichtigsten Inhalte

    Der Bericht des Europäischen Parlaments zur nicht-konventionellen Medizin (“Lannoye-Report”) wurde am 29. Mai 1997 mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Nachfolgend sind die – für Shiatsu – wichtigsten Inhalte des Reports angeführt (die Auflistung folgt einer Zusammenstellung von Seamus Connelly, dem damaligen Obmann der European Shiatsu Federation, im “Journal of Shiatsu & Oriental Therapy”, Issue 7, Jannuary 1998): Überall in der EU setzt man nicht-konventionelle Medizin und Therapien ein. Konventionelle und nicht-konventionelle Medizin können einander ergänzen, und diese Ansicht wird von manchen Ärzt*innen geteilt. Man sollte eine freie Wahl an Therapiemethoden haben – vorausgesetzt die Sicherheit ist gewährleistet, man ist genau informiert über Sicherheit, Risiko und Wirksamkeit der Medizin und Therapien und…

  • Lannoye-Report – Überblick

    Der endgültige Report über die nicht-konventionelle Medizin, dessen Grundlage der Lannoye-Report war, wurde am 29. Mai 1997 vom Europäischen Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Diese jetzt beschlossen Version unterscheidet sich zwar in einigen Punkten deutlich von Lannoye´s ursprünglicher Präsentation, es wurden damit jedoch erstmals komplementärmedizinische und alternative Behandlungsmethoden formell anerkannt. Grundsätzlich folgt die Entschließung der Auffassung, daß sich klassische und komplementäre Behandlungsmethoden und Zugangsweisen zu Gesundheit und Krankheit nicht ausschließen, vielmehr ergänzend sein können. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der bestmöglichen Wahl an Therapien, ein Maximum an Sicherheit und eine möglichst genaue Information über Wirkung, Qualität und Risiken der jeweiligen Therapiemethoden. Aus dem breiten Spektrum nichtkonventioneller medizinischer Disziplinen wurden acht…

  • EU-Entschließung 1997
    Entschließung der Europäischen Union vom 29. Mai 1997 zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen (A4-0075/97)

    Das Europäische Parlament,- in Kenntnis des Entschließungsantrags der Abgeordneten Pimenta, Dell’Alba, Diez de Rivera Icaza, Crowley, Ewing, González Álvarez und Plumb zur alternativen (nicht unter den Begriff Schulmedizin fallenden) Medizin (B4- 0024/94), – unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 13. Juni 1991 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneimittel und zur Festlegung zusätzlicher Vorschriften für homöopathische Arzneimittel,[1]ABl. C 183 vom 15.07.1991, S. 318. – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/73/EWGdes Rates zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneimittel und zur Festlegung zusätzlicher…

  • CAM und Shiatsu in Europa

    CAM in der Definition der European Federation for Complementary and Alternative Medicine (EFCAM) Der Begriff CAM umfasst eine Vielzahl von eigenständigen Behandlungsmethoden, die sowohl der Gesunderhaltung und Krankheits-Prävention dienen als auch der Behandlung von bereits bestehenden Erkrankungen (“a diverse range of autonomous healthcare practices used for health maintenance, health promotion, disease prevention and for the treatment of ill-health. These practices can also be integrated for use together with conventional medical approaches to create a broader range of healthcare options for the public”((Quelle: http://www.efcam.eu/cam/cam-definition). Prinzipien von CAM-Behandlungsmethoden Ganzheitlichkeit Förderung der Selbstheilungskräfte Natürlichkeit Gewährleistung der Sicherheit von PatientInnen und KlientInnen Traditionelle und bewährte Anwendung Offenheit für Innovationen Prävention Gesundheitsförderung Behandlung von Erkrankungen…

  • Der Europäische Qualifikationsrahmen (European Qualification Framework, EQF)

    Das European Qualifikation Framework (EQF) wurde 2008 vom Europäischem Parlament initiiert und die EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten auf Basis des vorgelegten EQF die Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Das Ziel des EQF ist es, alle nationalen Bildungs- und Ausbildungsbereiche erfassbar und vergleichbar zu machen für europaweite Transparenz (primär) in der Bildungslandschaft Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen (Bildungsabschlüssen) Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit Förderung der Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden Den Kern bilden acht Stufen (Level), die auf der Ebene von Lernergebnissen beschrieben werden und Kenntnisse (Wissen), Fertigkeiten und Kompetenzen erfassen. Die Basis dafür bildet eine Lernergebnisorientierung, die auf einer kompetenzorientierten Ausbildung mit entsprechendem Lehrplan (Competency Based Curriculum) gründet. In der praktischen Vorgehensweise…

  • Gesundheitspolitik in der EU und CAM (Eduard Tripp)

    Ziele und Strategien der EU-Gesundheitspolitik Generell ist es Ziel der EU ein Gesundheitssystem zu etablieren, dass die unterschiedlichen Regelungen in den 28 Mitgliedsländern harmonisiert und vereinheitlicht. Die Komplexität dieses Themas liegt u.a. darin, dass in den unterschiedlichen Ländern für teilweise unterschiedliche Berufsgruppen zum Teil sehr unterschiedliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festgeschrieben sind (nationale Gesetzgebungen). Während es beispielsweise in Deutschland die Heilpraktiker*in gibt, ist dieser Beruf in Österreich (und in vielen anderen Ländern auch) verboten. Eine Harmonisierung durch eine Entschließung des EU-Parlaments würde hier bedeuten, dass es (wegen der Freiheit einen anerkannten Beruf in allen Mitgliedsländern auszuüben, Niederlassungsfreiheit) entweder in keinem Land mehr HeilpraktikerI*innen gibt oder aber die Ausübung in allen Ländern…

  • Rechtliche Grundlagen der Gesundheitsberufe

    Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden (Quelle: Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – Gesundheitsberufe in Österreich, 2019). Den Gesundheitsberufen ist gemeinsam: Sie werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt. Sie…