Achtung beim Aquirieren von Übungsmodellen auf öffentlichen Plattformen

Was ist bei der Suche nach Übungsmodellen (im Rahmen der Shiatsu-Ausbildung) auf öffentlichen Plattformen zu beachten?

Prinzipiell gibt es kein Verbot auf öffentlichen Plattformen “Übungsmodelle” zu suchen: unter der Voraussetzung, dass dafür kein Honorar verlangt wird bzw. etwaige Kosten (wie z.B. Materialkosten) nur nach  Absprache mit den Modellen aufgeteilt werden.

  • Die Nicht-Empfehlung der Suche nach “Übungsmodellen” auf öffentlichen Plattformen der Landesinnung Oberösterreich (2017) bezieht sich auf eine Eintragung in der Gewerberechtsdatenbank, in der es um eine Fragestellung aus dem Bereich Nageldesign ging.
  • Hierin wird ausgesagt, dass keine Erwerbsmäßigkeit vorliegt (und damit Rechtmäßigkeit der Suche nach “Übungsmodellen” auch über das Internet), wenn tatsächlich nur die Materialkosten verlangt werden. Ergänzend und einschränkend wird allerdings ausgeführt: “Wird jedoch anlässlich derartiger Übungen versucht, aktiv künftige Kunden zu werben, ist von mittelbarer Ertragserzielungsabsicht auszugehen, die eine entsprechende Gewerbeberechtigung erfordert.”