Ratenzahlung und Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage der Sozialversicherung

Ratenzahlung

Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die SVS die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Raten genehmigen. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind regelmäßig Zahlungen zu leisten (in der Regel monatlich).


Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage

Gewerbetreibende können eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr beantragen und diese damit an das voraussichtliche Einkommen anpassen lassen.

  • Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beiträge: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal; Link aktuell nicht mehr verfügbar