SVS-Gesundheitshunderter
Die SVS (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) unterstützt ihre Versicherten beim eigenverantwortlichen Umgang mit der persönlichen Gesundheit.
Vorteile für SVS-Versicherte
- Versicherte, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele des Programms „Selbständig gesund“ erfüllen (im Mittelpunkt des Programms stehen fünf Parameter, die von den Versicherten selbst beeinflusst werden können: Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol), zahlen nur den halben Selbstbehalt (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817082&portal=svsportal) [1]Siehe auch die Broschüre “Selbständig Gesund & Nachhaltig Gesund” https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.764046&version=1644221174).
- Zur Unterstützung bei der Erreichung der Gesundheitsziele bietet die SVS im Rahmen von “Bonus für Ihre Gesundheit” verschiedene Angebote an, die bei der Lebensstil-Änderung helfen sollen. Ein Angebot davon ist der Gesundheitshunderter, durch den Versicherte jährlich einen Kostenzuschuss von 100 € für Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit und Rauchfreiheit erhalten können (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.855745&portal=svsportal).
- Shiatsu wurde im Bereich “Mentale Gesundheit –Entspannung“ aufgenommen. Die SVA ermöglicht damit Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von Shiatsu-Behandlungen bei einem*einer qualifizierten Shiatsu-Praktiker*in, die*der die Kooperationsbedingungen für den SVA-Gesundheitshunderter erfüllt.
Voraussetzungen für den Erhalt des Gesundheitshunderters
- Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Nachweisliche Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung [2]Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm “Selbständig Gesund”. Die Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme … weiterlesen
- Wahl eines entsprechenden Programms (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817061&portal=svsportal)
- Investition von mindestens 150 Euro
- Antrag auf einen Gesundheitshunderter nach der Teilnahme bwz. Absolvierung der Maßnahme (per Mail an dlz.sg@ssvs.at oder online)
- Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich, wobei die Maßnahme in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden muss, für das der Gesundheitshunderter beantragt wird.
Vorteile für Shiatsu-Praktiker*innen
Shiatsu-Praktiker*innen sind Anbieter*innen gesundheitsfördender Maßnahmen. Unter der Rubrik “Themen und Programme” – “Themen” – “Körperarbeit und Entspannung” wird Shiatsu unter “Masseure” angeführt und auf die SVS-Liste des ÖDS (“Anbieter für Shiatsu mit erfüllter Fortbildungsverpflichtung”) verwiesen.
Anmerkungen
↑1 | Siehe auch die Broschüre “Selbständig Gesund & Nachhaltig Gesund” https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.764046&version=1644221174). |
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↑2 | Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm “Selbständig Gesund”. Die Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme muss im Zeitraum der Kostenanteilsreduzierung liegen. |