Selbständig mit Shiatsu
Für Shiatsu-Praktiker*nnen mit einem (auf Shiatsu eingeschränkten) Massage-Gewerbeschein gelten im rechtlichen, steuerlichen und Sozialversicherungsbereich die Richtlinien des Massage-Gewerbes.
Zu beachten sind
- der gewerbliche Charakter von Shiatsu,
- die Registrierkassen- und Belegserteilungspflicht,
- die Hygienevorschriften und die Barrierefreiheit sowie
- die Datenschutzrichtlinien.