Die SVA der gewerblichen Wirtschaft unterstützt ihre Versicherten beim eigenverantwortlichen Umgang mit der persönlichen Gesundheit:
- Versicherte, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele des Programms „Selbständig gesund“ erfüllen, zahlen nur den halben Selbstbehalt - also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen (siehe http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=72601&p_tabid=3).
- Zur Unterstützungbei der Erreichung der Gesundheitsziele bietet die SVA im Rahmen von"Fit zu mehr Erfolg" verschiedene Angebote an, die bei der Lebensstil-Änderung helfensollen. Ein Angebot davon ist derGesundheitshunderter, durch den Versicherte jährlich einen Kostenzuschuss von 100 € für Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit und Rauchfreiheit erhalten können (siehe http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=61045&p_tabid=3).
- Shiatsu wurde im Bereich "Mentale Gesundheit –Entspannung“ aufgenommen. Die SVA ermöglicht damit Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von Shiatsu-Behandlungen bei einer qualifizierten Shiatsu-Praktikerin, einem qualifizierten Shiatsu-Praktiker, die / der die Kooperationsbedingungen für den SVA-Gesundheitshunderter erfüllt.
Kriterien für den Gesundheitshunderter
- Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Die Mindestinvestitionen für gesundheitsförderliche Angebote betragen 150 €.
- Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, Gewerbepensionistinnen bzw. Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige).
- Ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
- Das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme wird durch den/die Anbieter/in erfüllt.
- Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVA Gesundheitshunderter“ an die betreuende Landesstelle.
- Dem Antragsformular liegen
* die Kopie des Vorsorgeuntersuchung-Befundblattes und
* die Rechnungskopie(n) der durchgeführten Leistung
bei. - Auf der Rechnung muss die Ausbildung und Qualifikation des Anbieters ersichtlich sein.
- Sofern der Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kann der Kostenzuschusses „SVA Gesundheitshunderter“ ein Mal pro (Kalender-)Jahr in der Höhe von 100 € ausbezahlt werden.