Informationen zur Ausübung von Supervision
Aktuelle rechtliche Informationen zur (gewerblichen) Ausübung von Supervision sind online: https://www.shiatsu-austria.at/index.php/abgenzung-zu-anderen-berufen/gewerbliche-ausübung-von-supervision
Shiatsu-Dokumentation nochmals aktualisiert
Die Dokumentation zu Shiatsu wurde mit 2. November nochmals aktualisiert und erweitert . Es wurden z.B. auch Informationen zum Datenschutz, Vorlagen und Informationen zu CAM integriert:
Ausübung von Shiatsu als Inhaber des Vollgewerbes Massage (vor der Massage-Verordnung 2003)
Die Informationen zur Ausübung von Shiatsu als Inhaber des Vollgewerbes Massage (vor der Massage-Verordnung 2003) und zur entsprechend verpflichtenden Fortbildung wurden ergänzt:
Die Dokumentation zu Shiatsu als Beruf wurde aktualisiert und erweitert
Die Dokumentation zu Shiatsu als Beruf wurde aktualisiert und erweitert - und dabei (durch Hinzunahme weiterer Inhalte und neuer Strukturierung) deutlich übersichtlicher und umfangreicher:
Ministerielle Bestätigung der Fortbildungspflicht auch bei ruhendem Gewerbe
Im Protokoll der Gewerbereferententagung 2017 hält das Ministerium explizit fest, dass die Fortbildungsverpflichtung (40 Stunden innerhalb von fünf Jahren) auch bei ruhendem Gewerbe aufrecht bleibt:
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