FAQs zur Erweiterten Haftpflichtversicherung des Dachverbandes

Was sind die Voraussetzungen für den Abschluss der erweiterten Haftpflichtversicherung?

Voraussetzungen sind ein aktiver Gewerbeschein für Shiatsu (oder aber ein Gewerbescheins für das Vollgewerbe Massage vor dem 28. Jänner 2003) und die Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu.


Was beinhaltet die Versicherung?

  • Pauschalversicherungssumme: € 1.500.000,- ohne Selbstbehalt
  • Prämie je Mitglied: € 55,-/Jahr
  • Versichert sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Verwahrungsschäden (die Vermögensschadendeckung ist nur abgeleitet)
  • Deckung aller Haftungsfälle aus einem Verschulden des Versicherungsnehmers, die sich aus der Anwendung von Shiatsu im Rahmen der Massage ergeben, d.h. der direkten Arbeit mit Kunden auf der Matte, dem Behandlungstisch, dem Behandlungssessel oder ähnlichen Arbeitsbehelfen.
  • Mehrere Standorte, auch Landesgrenzen überschreiten, werden mit der Versicherung abgedeckt.
  • Mitversichert ist die Lehr- und Unterrichtstätigkeit der Shiatsu-PaktikerIn, unabhängig vom Ort dieser Tätigkeit (innerhalb der Europäischen Union).
  • Die Lehr- und Unterrichtstätigkeit umfasst Aus-, Fort- und Weiterbildung wie auch Kurse für Laien (z.B. zur Gesundheitsvorsorge, in Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen…). Sie umfasst Unterrichts- und Übungsanleitungen in Kursen und Seminaren, zu denen auch Shiatsu und die Shiatsu-Ausbildung unterstützende Techniken zugerechnet werden, wie Meridian-Dehnungsübungen, Do-In-Kurse, Yogaübungen und ähnliche Methoden. Zudem umfasst sie auch Übungsanleitungen in der Praxis mit Kunden.
  • Die Versicherung bezieht sich auf alle Tätigkeiten im Rahmen von Shiatsu, gleich wo diese in Österreich bzw. Europa ausgeübt werden und auch unabhängig davon, ob in eigener Praxis, einer Gemeinschaftspraxis, einem Ausbildungsinstitut, einer ärztlichen Praxis, einer physiotherapeutischen Praxis… oder auch in Form von Hausbesuchen oder am Arbeitsplatz der Kunden.


Bin ich an die Haftpflichtversicherung 10 Jahre gebunden ohne Austrittsmöglichkeit bzw. wenn es die Austrittsmöglichkeit gibt, zu welchen Bedingungen gibt es sie?

  • Die Zehnjahresbindung ist im Preis begründet, der über einen „Rabatt” (auf 10 Jahre gerechnet) so niedrig ausfällt. Deshalb verlängert sich die Versicherung automatisch jährlich.
  • Fallen die Bedingungen für eine Shiatsu-Praktiker*in weg und/oder die Versicherung wird nicht mehr benötigt (z.B. wegen Zurücklegung des Gewerbes), kann man selbstverständlich kündigen. Die Kündigung sollte jedoch mindestens drei Monate vor Jahresende erfolgen, um für das nächste Jahr wirksam zu werden.
  • Allerdings kann die Kündigung bedeuten, dass die Versicherung dann einen Differenzbetrag verrechnet (weil eine z.B. nur dreijährige Versicherung teurer wäre). Verrechnet wird aber auf jedem Fall nur diese Differenz.


Ersetzt die erweiterte Gruppenhaftpflichtversicherung des Dachverbandes die Versicherung der Wirtschaftskammer (Innung)?

  • Der Deckungsumfang der ÖDS-Versicherung entspricht einer Erweiterung der WK-(Innungs-)Versicherung und ersetzt diese. D.h. die erweiterte Haftpflichtversicherung deckt alles ab, was von der Innungsversicherung abgedeckt wird. Sie ist damit quasi eine Alternative mit größerem Leistungsumfang.
  • Einer etwaigen Vorschreibung der Wirtschaftskammer für die (freiwillige) Haftpflichtversicherung zusätzlich Folge zu leisten macht keinen Sinn, weil die Haftpflichtversicherung des ÖDS die Leistungen der Versicherung der Wirtschaftskammer abdeckt (und darüber hinaus).


Ist ein Beitritt jederzeit möglich?

Man kann jederzeit auch während des laufenden Jahres beitreten. Es ist aber leider so, dass die Versicherung den Betrag nicht aliquot berechnet. D.h. auch wenn man z.B. im Juli die Versicherung abschließt, kostet die Versicherung 55 Euro. Und sie läuft immer pro Kalenderjahr.


Deckt die Haftpflichtversicherung des ÖDS neben Shiatsu auch andere Tätigkeiten wie z.B. Yoga-Unterricht ab?

  • Die Haftpflichtversicherung des ÖDS deckt den gesamten Tätigkeitsbereich von Shiatsu ab, d.h. die „Shiatsu-Massage“, wie sie in der Massage-Verordnung festgehalten ist, ergänzt mit Übungsanleitungen und Lehrtätigkeit (wie unter Punkt 2 beschrieben).
  • Nicht versichert sind alle anderen beruflichen Tätigkeiten wie z.B. Yoga-Unterricht oder Lebens- und Sozialberatung, die beruflich/gesetzlich nichts mit Shiatsu zu tun haben.
  • Unterrichtet man allerdings z.B. Yoga im Rahmen einer Shiatsu-Ausbildung, um bestimmte Prinzipien, Haltungen etc. zu vermitteln, die für Shiatsu bzw. die Shiatsu-Ausbildung von Bedeutung sind, ist dieser Unterricht ebenso versichert wie wenn man KlientInnen unterstützend in der einen oder anderen Yoga-Übung im Rahmen der Shiatsu-Arbeit unterweist.
  • Im Gewerbe gibt es die sogenannten „Nebenrechte“, das heißt, ein gewisser Prozentsatz des Einkommens, der beruflichen Tätigkeit darf z.B. Yoga-Behandlungen sein. Diese Tätigkeiten sind lt. Auskunft der Versicherung gedeckt.


Wie sieht es mit der Versicherung aus, wenn man das Gewerbe ruhend meldet?

Wenn man das Gewerbe ruhend meldet, muss man die Versicherung aktiv kündigen und die Kündigungsfrist von 3 Monaten beachten.


Deckt die Versicherung die Arbeit in mehreren Praxen ab?

Die erweiterte Haftpflichtversicherung deckt die Arbeit in mehreren Praxen ab, weil sie personenbezogen ist.


Ist die Versicherung personenbezogen oder gilt sie für die Praxis?

Die Versicherung des ÖDS ist – wie auch die Versicherung der WK – personenbezogen, gilt also nicht „für die Praxis“.


Wird bei der Umstellung eine alte UNIQA Versicherung gekündigt bzw. übernommen?

  • Im Zuge der Rahmenvereinbarung mit dem ÖDS besteht die Möglichkeit von einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung bei der UNIQA (damals auch über den Dachverband angeboten, aber mit einem geringerem Leistungsumfang) auf den neuen Vertrag umzusteigen.
  • Die alte Polizzennummer ist dabei am Antrag anzugeben. Ein bereits geleisteter Betrag wird im Zuge des neuen Vertrages gegengerechnet.


Verbraucher im Sinne des KSchG?

  • In der letzten Zeile des Antrags ist anzukreuzen, ob man für die beantragten Risiken (im Sinne der Shiatsu-Tätigkeit wie unter Punkt 2 beschrieben, also inklusive der Lehr- und Unterrichtstätigkeit) Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
  • Gewerbetreibende sind keine Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, deshalb bitte „Nein“ ankreuzen.


Besteht für die zu versichernden Risiken schon Versicherungsschutz?

  • In der letzten Zeile des Antrags ist anzukreuzen, ob man für die zu versichernden Risiken schon versichert ist.
  • Wer eine Pflichtversicherung über die Wirtschaftskammer besitzt (z.B. in Niederösterreich) sollte – der Vollständigkeit halber – „Ja“ ankreuzen und (in diesem Fall) „Pflichtversicherung der WK Niederösterreich“ dazuschreiben.
  • Wer bereits eine andere Haftpflichtversicherung besitzt (siehe auch Punkt 12) sollte bitte „Ja“ ankreuzen und Informationen zu dieser Versicherung dazuschreiben.


Abrechnung über das Qualitätspartnerschaftskonto?

Die erweiterte Haftpflichtversicherung des Dachverbandes kann, so die Auskunft der UNIQA, nicht mit dem Qualitätspartnerschafts- noch Erfolgspartnerschaftskonto abgerechnet werden.