Qualifikationen eines*einer Shiatsu-Praktiker*in

Die Arbeit als Shiatsu-Praktiker*in setzt eine umfassende Ausbildung voraus, die sich über einen Zeitraum von zumindest drei Jahren und ein Ausmaß von mindestens 1.037 Stunden erstreckt, in denen theoretische und praktische Lernphasen alternieren. Die Ausbildung dient der Vermittlung und Vertiefung der Fachkenntnisse und praktischen Fertigkeiten, vor allem aber auch der Entwicklung der nötigen persönlichen Reife sowie der erforderlichen Einstellung und Offenheit für die Arbeit mit und am Menschen. Die Ausbildung legt zudem den Grundstein für die eigenständige und eigenverantwortliche Ausübung von Shiatsu im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit.

Neben tiefgehendem Theoriewissen und fundierten praktischen Fertigkeiten sind für die Arbeit als Shiatsu-Praktiker*in eine Reihe von personalen und sozialen Kompetenzen unerlässlich. Erst durch diese Kompetenzen, deren Entwicklung und Förderung die Ausbildungsdauer von drei Jahren wesentlich bedingt, ist eine spezifische „Shiatsu-Begegnung“ möglich. Zu diesen personalen und sozialen Kompetenzen zählen in erster Linie

  • eine wertschätzende und empathische Grundhaltung, die im Umgang mit dem Klienten/der Klientin unumgänglich ist, um ihm/ihr offen und wertfrei zu begegnen,
  • ein hohes Maß an Achtsamkeit gegenüber dem Klienten/der Klientin, d.h. die eigenen Absichten, Motive und Wünsche zurückzustellen und die Aufmerksamkeit ungeteilt auf den/die Shiatsu-Empfangende/n zu richten;
  • eine verfeinerte Wahrnehmungsfähigkeit und Aufmerksamkeit, um den Menschen in seiner energetischen Gesamtheit zu erfassen und einzuschätzen,
  • eine ausgeprägte kommunikative Kompetenz, die es Shiatsu-Praktiker*innen ermöglicht, auf den Klienten/die Klientin sowie auf seine/ihre spezifischen Umstände bzw. Erwartungen einzugehen.

Zudem ist die Beachtung rechtlich relevanter Grundlagen für Shiatsu-Praktiker*innen unabdingbar. Zudem sind sie in der Lage, ihren Kompetenzumfang von medizinischen Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten anderer reglementierter (Gesundheits-)Berufe (z.B. Lebens- und Sozialberatung, Ernährungsberatung) abzugrenzen. Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (als EPU, Einzel-Personen-Unternehmen) führen Shiatsu-Praktiker*innen ihre Arbeit, die primär individuelle Konzepte/Zugänge zu Menschen erfordert und auch unvorhersehbare Herausforderungen umfassen kann, eigenverantwortlich aus.


Zentrale Lernergebnisse der Shiatsu-Ausbildung

Mit der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung wird dem*der Shiatsu-Praktiker*in bestätigt, dass er*sie unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse seines Fachbereiches sowie aus weiteren relevanten Bereichen (u.a. rechtliche und unternehmerische Kenntnisse) in der Lage ist, in allen Situationen (auch in herausfordernden und unvorhersehbaren) seines*ihres beruflichen Kontextes selbstständig (auch im Sinne von unternehmerisch-selbstständig) und letztverantwortlich seine*ihre Tätigkeiten auf sehr hohem professionellem Niveau auszuführen.

Konkret ist der*die Shiatsu-Praktiker*in in der Lage, im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner*ihrer Arbeitsaufgaben

  1. die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die Räumlichkeiten und sich selbst auf die Shiatsu-Behandlung einzustellen bzw. vorzubereiten,
  2. aus dem äußeren Erscheinungsbild des*der Klient*in und einem orientierenden Erstgespräch eine erste energetische (diagnostische) Einschätzung abzuleiten (bei Neuklient*innen) bzw. eine getroffene Einschätzung zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),
  3. ein strukturiertes Anamnesegespräch mit Klient*innen zu führen und Shiatsu-spezifische Untersuchungen vorzunehmen, um eine umfassende energetische (diagnostische) Einschätzung zu treffen (bei Neuklient*innen) bzw. eine getroffene Einschätzung zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),
  4. aufbauend auf die energetische Einschätzung ein Behandlungskonzept (d.h. Behandlungsschritte und -ziele) zu erstellen (bei Neuklient*innen) bzw. ein vorhandenes zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),
  5. dem*der Klient*in das Behandlungskonzept verständlich darzulegen und es mit ihm*ihr abzustimmen,
  6. die eine Behandlung einleitenden Schritte zu setzen, um ein vertrauensvolles Verhältnis zum*zur Klient*in für eine gelingende Shiatsu-Sitzung/Begegnung aufzubauen,
  7. das Behandlungskonzept umzusetzen bzw. bei Änderungen/Herausforderungen im Behandlungsverlauf zu adaptieren,
  8. mit Notfall- und anderen unvorhersehbaren Situationen im Rahmen der Behandlung umzugehen und entsprechend zu reagieren,
  9. den Behandlungsverlauf mit dem*der Klient*in nachzubesprechen, qualitätssichernde Schritte sowie Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Behandlung zu erörtern,
  10. die Behandlung zu dokumentieren sowie die erforderlichen Schritte zu setzen, um die Sitzung abzuschließen,
  11. Maßnahmen zu ergreifen, um eine Shiatsu-Praxis zu eröffnen und erfolgreich zu führen.