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Unterstützungsleistungen der SVS für Gewerbetreibende in Notfällen
Unterstützung in Notfällen erhalten SVS-Versicherte durch Krankengeld, Unterstützungsleistung und Betriebshilfe (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816736&portal=svsportal). Krankengeld Eine längere Krankheit kann finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Dieses Risiko kann durch eine freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld reduziert werden. Der Beitrag beträgt 2,5 % der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, wobei der monatliche Mindestbeitrag EUR 30,77 beträgt. Für den Abschluss muss man unter 60 Jahre alt sein Weitere Informationen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816735&portal=svsportal Unterstützungsleistung Die Unterstützungsleistung ist eine Geldleistung, die Gewerbetreibenden bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zusteht, wenn nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind: selbständig erwerbstätig und in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert sind, regelmäßig keinen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, die Aufrechterhaltung des Betriebes von Ihrer persönlichen…
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Betriebshilfe bei Krankheit, Unfall und Mutterschutz
Um finanzielle Schwierigkeiten infolge von Krankheiten, Unfällen oder Schwangerschaften abzumildern, leistet die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zusammen mit den Wirtschaftskammern Betriebshilfe. Voraussetzungen Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (aufrechte Gewerbeberechtigung), eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen, jährliche Gesamteinkünfte unter € 19.666,92 (Wert für 2015; für den Fall der Mutterschaft ist keine Einkommensgrenze vorgesehen) und dass die Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist.[1]https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Betriebshilfe/Betriebshilfe.html Generell ist zu beachten, dass weder auf eine Sachleistung noch auf eine Geldleistung ein Rechtsanspruch besteht. Betriebshilfe als Sachleistung Die SVS gewährt in Kooperation mit den Wirtschaftskammern in allen Bundesländern Betriebshilfe als „Sachleistung“. Dies stellt eine freiwillige…
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Ratenzahlung und Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage der Sozialversicherung
Ratenzahlung Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die SVS die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Raten genehmigen. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind regelmäßig Zahlungen zu leisten (in der Regel monatlich). Informationen zu Zahlungsvereinbarungen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.864259&portal=svsportal Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gewerbetreibende können eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr beantragen und diese damit an das voraussichtliche Einkommen anpassen lassen. Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beiträge: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal; Link aktuell nicht mehr verfügbar
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Case Management der SVS für Existenz bedrohende Situationen
Seit 2007 gibt es in allen Bundesländern Case Manager der SVS, speziell ausgebildete Mitarbeiter, die sich um Versicherte in Existenz bedrohenden Situationen bzw. in besonders berücksichtigungswürdigen Lebenssituationen mit multiplem Versorgungs- und Hilfebedarf bemühen. Multipler Versorgungsbedarf ist dann gegeben, wenn sowohl gesundheitliche, medizinische als auch wirtschaftliche, berufliche und soziale Einschränkungen zusammentreffen (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816740&portal=svsportal).[1]Die SVS definiert den Bedarf, wenn Versicherte der SVS von einer Krankheit, einem Unfall, einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung betroffen sind, wodurch ein umfassender … weiterlesen Wenn beispielsweise eine*ein Versicherte*r schwer erkrankt oder er einen Unfall erleidet, bietet der*die Case Manager*in Hilfe und Unterstützung. Er*Sie übernimmt Beratungs- und Koordinierungsaufgaben und sorgt für einen optimalen Ablauf aller Schritte bis hin zur Wiedereingliederung…