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Vorlage für eine Schul-Bestätigung für die Shiatsu-Übungspraxis während der Ausbildung
Bestätigung für Shiatsu-Übungspraxis unter Supervision Herr/Frau ______________________________________________,geb. am ______________________________________________,absolviert derzeit eine fachspezifische Ausbildung für Shiatsu an derShiatsu-Schule __________________________________________ Shiatsu ist als ein in sich geschlossenes System eine staatlich anerkannte ganzheitliche Behandlungsform (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003 vom 28. Jänner 2003). Im Kontext mit einer Krankheit gilt für Shiatsu das im Gesundheitswesen verankerte Vorbehaltsprinzip medizinisch-ärztlicher Berufstätigkeiten (d.h.: aus ärzterechtlicher Sicht dürfen diagnostische bzw. therapeutische Versprechen und Heilmaßnahmen nur von Ärzten gesetzt werden). ______________________________________________, am ______________________________________________
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Achtung beim Aquirieren von Übungsmodellen auf öffentlichen Plattformen
Was ist bei der Suche nach Übungsmodellen (im Rahmen der Shiatsu-Ausbildung) auf öffentlichen Plattformen zu beachten? Prinzipiell gibt es kein Verbot auf öffentlichen Plattformen “Übungsmodelle” zu suchen: unter der Voraussetzung, dass dafür kein Honorar verlangt wird bzw. etwaige Kosten (wie z.B. Materialkosten) nur nach Absprache mit den Modellen aufgeteilt werden. Die Nicht-Empfehlung der Suche nach “Übungsmodellen” auf öffentlichen Plattformen der Landesinnung Oberösterreich (2017) bezieht sich auf eine Eintragung in der Gewerberechtsdatenbank, in der es um eine Fragestellung aus dem Bereich Nageldesign ging. Hierin wird ausgesagt, dass keine Erwerbsmäßigkeit vorliegt (und damit Rechtmäßigkeit der Suche nach “Übungsmodellen” auch über das Internet), wenn tatsächlich nur die Materialkosten verlangt werden. Ergänzend und einschränkend…
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Sind Kenntnisse in Unternehmensführung für die Erlangung des auf Shiatsu eingeschränkten Gewerbescheins erforderlich?
Auf die Frage, ob die Unternehmerprüfung für das Teilgewerbe Shiatsu als verpflichtend betrachtet werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 04. Juni 2004 (Geschäftszahl: 30.599/5017-I/7/2004): “Wer den Befähigungsnachweis dadurch erbringt, dass er eine Ausbildung gemäß Anlage 2 der Massage-Verordnung BGBl. II Nr. 68/2003 nachweist, bedarf zur Gewerbebegründung des auf Shiatsu eingeschränkten Massage-Gewerbes keiner Unternehmerprüfung. Sie ist – schlicht und einfach gesagt – in der Massage-Verordnung für ein derart eingeschränktes Massage-Gewerbe nicht vorgesehen und kann daher vom Gewerbeanmelder nicht verlangt werden. Erfolgt eine individuelle Feststellung der Befähigung nach § 19 GewO 1994 für das auf Shiatsu eingeschränkte Massage-Gewerbe, so hat sich die Beurteilung nur…
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Prüfungsverpflichtung zur Qualitätskontrolle
Zur Frage, ob das Besuchen einer Shiatsu-Ausbildung mit den Ausbildungsinhalten des in der Massage-Verordnung festgelegten Curriculums auch ohne Qualitätskontrolle als Erbringung des Befähigungsnachweises angesehen werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 12. Februar 2004 (Geschäftszahl: 30.599/47-I/7/04): “Die Massage-Verordnung legt bezüglich der Ausbildung für Shiatsu ein Curriculum mit Ausbildungsinhalten fest. Wie auch bei anderen Gewerben ist dabei das Absehen von einer ausdrücklichen Festlegung einer Abschlussprüfung oder von Teilprüfungen für die einzelnen Ausbildungsinhalte nicht in der Richtung zu verstehen, dass solche Prüfungen nicht abgelegt bzw. die Ausbildungsteilnehmer nicht zu solchen Prüfungen verpflichtet werden könnten. Der Veranstalter einer Ausbildung hat nicht nur das Curriculum abzuspulen, er…
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Supervision im Verständnis des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
Definition Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen. Ziele Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz Förderung von Ressourcen Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen…