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Fortbildungsrichtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)
1. Präambel Die Massage-Verordnung 2009 schreibt für die in sich geschlossenen Systeme eine Fortbildungsverpflichtung von 40 Stunden in fünf Jahren vor. Diese Verpflichtung gilt auch für jene uneingeschränkten Gewerbeberechtigungen lautend auf „Massage“, die vor der Einführung der in sich geschlossenen Systeme (28. 1. 2003) gelöst wurden, und Shiatsu anbieten. Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht wird die/der Gewerbetreibende/r unter Nachfristsetzung von der Behörde zur nachträglichen Vorlage der Fortbildungsverpflichtung aufgefordert. Wird die Fortbildungspflicht bei sorglosem Verstreichen der Nachfristsetzung nicht eingehalten, ist von der Einleitung eines „Gewerbeentziehungsverfahrens“ durch die Behörde auszugehen. Wird die Fortbildungspflicht erfüllt, werden die Mitglieder des Dachverbandes auf der Website (PraktikerInnen-Suche) entsprechend gekennzeichnet. Es können keine Fortbildungsstunden auf die nächste Bemessungsperiode…
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Fortbildungsverpflichtung für Shiatsu-Praktiker*innen
Mit der Massage-Verordnung 2009 wurde eine Fortbildungsverpflichtung für Shiatsu-Praktiker*innen im Umfang von 40 Stunden in fünf Jahren festgeschrieben. Wenngleich Details dazu in der Verordnung nicht angeführt sind, erläutert die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer: Der Gewerbetreibende hat den Fortbildungsnachweis zum Stichtag nach 5 Jahren nach Gewerbeanmeldung zu erbringen. Danach beginnt ein neuer 5-Jahreszeitraum.(Anmerkung: Der Gesetzgeber vernachlässigt beim Fortbildungsnachweis den Umstand, dass zwischen Ausbildungsabschluss und Gewerbeanmeldung durchaus auch größere Zeiträume liegen können. Es kann allerdings sein, dass bei der Gewerbeanmeldung Auflagen gemacht werden, wenn der Ausbildungsabschluss länger zurückliegt) Die 40 Stunden einschlägiger Fortbildungen sollen möglichst regelmäßig auf den Zeitraum aufgeteilt sind. Man kann allerdings davon ausgehen, dass auch geblockte Veranstaltungen möglich sind. Wichtig…
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Die gewerberechtliche Basis von Shiatsu (Massage-Verordnung)
Mit der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) wurde für Shiatsu in Anlage 3 ein eindeutiges und eigenständiges Ausbildungsprofil festgelegt: “Für eine auf das ganzheitlich in sich geschlossene System Shiatsu beschränkte gewerbliche Tätigkeit ist die erfolgreiche Absolvierung des in der Anlage 3 festgelegten Ausbildungsprofils erforderlich.”[1]Geltende Fassung der Massage-Verordnung § 2 Mit der Massage-Verordnung vom 6. Mai 2009 (BGBl. II Nr. 135/2009) wurde das Wort “Diagnose” (im Kontext von Haradiagnose, Zungendiagnose etc.) durch “Kontrolle” ersetzt.[2]Also statt “Haradiagnose” (2003) heißt es nun “Harakontrolle” (2009) oder statt “Zungendiagnose” nun “Zungenkontrolle“. Neu dazugekommen…
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Das Ausbildungs-Curriculum des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)
Das Curriulum des ÖDS geht über das Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung hinaus. Die wesentlichen (zusätzlichen) Erfordernisse sind Pathologie (50 Stunden), berufliche und ethische Grundlagen (16 Stunden), unternehmerische Grundlagen (16 Stunden), die Erstellung von 3 Fallstudien, 15 Eigensitzungen (Shiatsu-Selbsterfahrung) und eine Facharbeit im Umfang von zumindest 20 Seiten. Mindeststundenausmaß Fachtheoretische Ausbildung – Allgemeine Theorie – Spezielle Shiatsu-Theorie 120 Stunden – 40 Stunden – 80 Stunden Grundlagen aus medizinischen Disziplinen – Medizinisches Grundwissen (Anatomie, Physiologie) – Hygiene – Erste Hilfe – Pathologie 155 Stunden – 60 Stunden – 15 Stunden – 30 Stunden – 50 Stunden Fachpraktische Ausbildung – Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus – Behandlungstechniken – Persönlichkeitsentwicklung 395 Stunden – 115 Stunden –…
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Dokumente zu Shiatsu als Beruf in Österreich
Zusammenfassende Unterlagen zur beruflichen Ausübung und zu den berufsrechtlichen Grundlagen von Shiatsu in Österreich (zum Download)
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Chronik zu Shiatsu in Österreich
November 2021 Der ÖDS-Leitfaden für gendersensible Sprache wurde veröffentlicht. Oktober 2021 Die Generalversammlung beschließt ein neues Leitungsmodell: Anstelle des*der bisherigen Obmannes*Obfrau leitet künftig ein dreiköpfiges Leitungsgremium den Vorstand. Eduard Tripp wurde (nach seinem Rücktritt als Schul-Vertretung) als Experte für die berufsrechtliche Vertretung und im ESF in den Vorstand gewählt September/Oktober 2021 Die fünften ÖDS-Tage unter dem Motto “Shiatsu berührt” fanden unter Einhaltung der 3G-Regeln statt Juni 2021 Unter Berücksichtigung der Rückmeldung der NQR-Kommisson wurde der Antrag des ÖDS neu eingereicht. Mai 2021 Wegen der Absage der für Mai geplanten ÖDS-Tage (in Präsenz) wurde der 1. ÖDS-Online-Tag abgehalten, für den vier Shiatsu-Lehrende ein Lehrvideo auf dem ÖDS-YouTube-Kanal kostenlos zur Verfügung stellten.…
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Geschichte von Shiatsu
Während Akupunktur und die traditionelle chinesische Medizin auf eine über tausendjährige Geschichte zurückblicken können, ist Shiatsu im Vergleich dazu eine noch recht junge Behandlungstechnik. Entstanden ist Shiatsu in Japan nämlich erst zu Beginn unseres Jahrhunderts infolge der Unzufriedenheit mit der damals verflachten und nicht mehr zu Heilzwecken verwendeten „Japanischen Massage” (Anma). Noch vor etwa dreihundert Jahren hatte Anma als manuelle Behandlungstechnik einen festen Platz in der Ausbildung der japanischen Ärzte. Um das energetische System des Menschen im wahrsten Sinne zu begreifen und um die Anatomie, den Verlauf der Meridiane und die Lage der Energiepunkte zu lernen, studierten die traditionellen Ärzte Anma. Sie wandten diese manuelle Behandlungsmethode auch alternativ zu Akupunktur…