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Berufspolitische Überlegungen
Zu beachten ist, dass viele der hier veröffentlichten Beiträge nicht mehr “aktuell” sind. Ihre Veröffentlichung dient vor allem dem Ziel, einen Eindruck über die Entwicklung von und rund um Shiatsu zu dokumentieren.
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Ergänzende Informationen zur Ausübung von Shiatsu (Beruf)
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Komplementäre und alternative Behandlung (CAM)
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Berufliche Abgrenzungen
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Ergänzende Informationen zu den Ausbildungs- und Qualitätskriterien des ÖDS
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Ausbildung- und Qualitätskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (Beruf)
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Berufliche Grundlagen
Erstmals offiziell erfasst wurde Shiatsu als Beruf in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1992, in dem Shiatsu (gemeinsam mit Tanzmeditation, Tai Chi, Qi Gong, Feldenkrais, Rolfing und Yoga) als freier Beruf eingestuft wird, der nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt. Am 15. Dezember 1998 wurde diese Einstufung revidiert und Shiatsu der gewerblichen Massage zugeordnet. Shiatsu konnte nunmehr mit Nachweis einer „Spezialausbildung in den Shiatsu-Techniken“ mit einem eingeschränkten Befähigungsnachweis ausgeübt werden (oder aber, wie es das Gewerberecht vorsieht, im Gewerbeumfang des „Vollgewerbes“). Am 28. Jänner 2003 schließlich wurde Shiatsu auf Initiative des ÖDS aus den Zugangsvoraussetzungen für das „Vollgewerbe“ Massage herausgenommen und in der Massage-Verordnung mit einem eigenständigen…
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Ausübung von Shiatsu (Beruf)
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Geschichte von Shiatsu (Beruf)
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Grundlegende Definitionen zu Shiatsu (Beruf)