Berufliche Grundlagen
Erstmals offiziell erfasst wurde Shiatsu als Beruf in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1992, in dem Shiatsu (gemeinsam mit Tanzmeditation, Tai Chi, Qi Gong, Feldenkrais, Rolfing und Yoga) als freier Beruf eingestuft wird, der nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt. Am 15. Dezember 1998 wurde diese Einstufung revidiert und Shiatsu der gewerblichen Massage zugeordnet. Shiatsu konnte nunmehr mit Nachweis einer „Spezialausbildung in den Shiatsu-Techniken“ mit einem eingeschränkten Befähigungsnachweis ausgeübt werden (oder aber, wie es das Gewerberecht vorsieht, im Gewerbeumfang des „Vollgewerbes“).
Am 28. Jänner 2003 schließlich wurde Shiatsu auf Initiative des ÖDS aus den Zugangsvoraussetzungen für das „Vollgewerbe“ Massage herausgenommen und in der Massage-Verordnung mit einem eigenständigen Ausbildungsprofil als „ganzheitlich in sich geschlossenes System“ etabliert. Seit diesem Zeitpunkt besitzt Shiatsu ein eigenständiges Berufsbild und kann ausschließlich nach Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien der Massage-Verordnung gewerblich ausgeübt werden.
Wer darf Shiatsu (als Beruf) ausüben?
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Die gewerberechtliche Basis von Shiatsu (Massage-Verordnung)
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Das Ausbildungs-Curriculum des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)
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Dokumente zu Shiatsu als Beruf in Österreich
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