Supervision im Verständnis des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu

Definition

Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen.

 
Ziele

  • Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz
  • Förderung von Ressourcen
  • Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen
  • Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen
  • Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien
  • Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen und Belastungen in der Arbeitssituation
  • Verbesserung der sozialen Kompetenz

 
Grundlagen

Supervision beruht auf einer Vielzahl theoretischer Grundlagen und praktischer Ansätze, wie z.B. auf psychoanalytischen, kommunikationstheoretischen, systemischen, verhaltenstheoretischen und gestalttheoretischen Grundlagen. Sowohl gruppenanalytische wie auch organisationstheoretische Konzepte werden in die Arbeitsweise der Supervision einbezogen.

 
Anerkennung von Supervision für die Lehrer*innen- und Schulleiter*innen-Ausbildung im Österreichischen Dachverband für Shiatsu

Supervision ist in Österreich rechtlich nicht verbindlich geregelt, doch gibt es Listen von Supervisor*innen, die eine fachlich qualifizierte Ausbildung garantieren. Supervisor*innen, die auf einer dieser nachstehen angeführten Listen stehen, werden deshalb vom ÖDS für die Erfüllung der Ausbildungskriterien anerkannt:

Über die Anerkennung von Supervisor*innen, die auf keiner der angeführten Listen stehen, kann – auf Antrag im Voraus! – vom Verband individuell entschieden werden.